Produkte Tarifrechner Energie Vorteile Kontakt

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit

Wir sind bemüht unsere Webseiten und weitere digitale Kontaktpunkte barrierefrei zugänglich zu machen. ​ Dazu prüfen und optimieren wir stetig unseren Auftritt. ​ Diese Erklärung enthält Informationen über die barrierefreie Zugänglichkeit und Erreichbarkeit unserer Internetseiten und Web-Anwendungen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website  https://www.proefa.de Sie ist erstellt nach:​ der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates​ über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen der Durchführungsentscheidung (EU) 2018/1523 ​ und WCAG 2.2

Status und Erklärung zur Barrierefreiheit

Zur stetigen Messung der Barrierefreiheit wird der internationale Standard der „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG) angewandt.​ Als Ziel für unsere Internetseiten und Web-Anwendungen gilt der Erfüllung der zwei Kategorien nach WCAG 2.2:​ Level A – Basis Barrierefreiheit​ Level AA – Starke Barrierefreiheit​ Als Messinstrument der WCAG-Kriterien wird die Lösung Siteimprove eingesetzt.​ Folgende Messungen beziehen sich auf unseren Internetauftritt (Stand: 06/2025)

Gesamter Auftritt

Messung auf Basis aller Seiten des Auftrittes

Elektronischer Geschäftsverkehr

Messung auf Basis der Seiten mit Fokus auf Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr

Nicht zugängliche Inhalte

Die Webseite ist teilweise noch nicht mit den Kriterien konform.​ Nichtkonformitäten und Ausnahmen sind unten auf dieser Seite beispielhaft aufgeführt. Wir bemühen uns um eine zeitnahe Umsetzung noch offener Punkte.

Wahrnehmbarkeit

Textalternativen: Einige Bilder auf der Website sind nicht mit alternativen Texten versehen. Dadurch können Nutzende von Screenreadern die Bildinhalte nicht vollständig erfassen. Farbkontrast: Auf bestimmten Seiten sind Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund unzureichend, wie z. B. auf der Fehlerseite. Das erschwert die Lesbarkeit für sehbehinderte Nutzer und Nutzerinnen.

Bedienbarkeit

Tastaturnavigation: Einige interaktive Elemente der Website sind nicht vollständig über die Tastatur bedienbar, wie z. B. das Kontaktformular. Das schränkt die Zugänglichkeit für Nutzende ohne Maus ein. Fokusreihenfolge: Die Fokusreihenfolge ist auf einigen Seiten nicht immer logisch. Das kann zu Verwirrung bei der Navigation führen.

Verständlichkeit

Sprache der Seite: Die Hauptsprache der Inhalte ist auf einigen Seiten nicht korrekt im HTML-Code deklariert, wie z. B. auf der Impressumsseite. Das kann die Erkennung durch assistive Technologien beeinträchtigen. Formularbeschriftungen: In Formularen fehlen teilweise sichtbare und eindeutige Beschriftungen, z. B. insbesondere im Kontaktformular. Das erschwert die Nutzung durch Screenreader-Benutzer und -Benutzerinnen.

Robustheit

Kompatibilität: In einigen Browsern und auf bestimmten Geräten gibt es Darstellungsprobleme, z. B. auf der Datenschutzseite. Dies kann die barrierefreie Nutzung einschränken.

Kontakt und Rückmeldungen

Kontakt

Wenn Sie nicht in der Lage sind, auf einen Inhalt oder eine Dienstleistung zuzugreifen, nutzen Sie unser dafür vorgesehenes Kontaktformular, damit unsere Barrierefreiheits-Experten unterstützen können. Wir finden für Sie eine zugängliche Alternative oder stellen Ihnen den Inhalt in einer anderen Form zur Verfügung. Link zum Formular Kontakt

Meldestelle BFSG

Zentraler Ansprechpartner und Marktüberwachungsbehörde  nach § 27 BFSG Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) Magdeburg
Nach Art. 3 des Staatsvertrages wird die zentrale Marktüberwachungsstelle folgende Aufgaben übernehmen: Erstellung einer Marktüberwachungsstrategie nach § 20 Abs. 2 BFSG; zentraler Ansprechpartner für die zentrale Verbindungsstelle nach § 27 BFSG; Information der Öffentlichkeit und der betroffenen Unternehmen zu Anwendbarkeit und Umsetzung des BFSG; Koordination von Maßnahmen zur Marktüberwachung von Produkten und Dienstleistungen und Berichterstattung an die EU-Kommission nach § 36 BFSG. Die Überprüfung der Barrierefreiheitsstandards erfolgt durch die zuständige Marktüberwachungsbehörde stichprobenartig oder beschwerdebasiert.

Gegenstand der Konformitätsprüfung

Die Konformitätsprüfung erfolgt in zwei Varianten.​ Neben der Messung des gesamten Internetauftritts, werden fokussiert Seiten mit Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr betrachtet (gemäß BFSG: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz). Wir betrachten folgende Seiten: Startseite Produkte Tarifrechner Energie Vorteile Kontakt Fehlerseite Impressum Datenschutz

Haftungsausschluss für Fremddienstleistungen

Unsere Verantwortung erstreckt sich nicht auf Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr von Drittanbietern (Versicherer). Insbesondere für die Dienstleistungsangebote folgender Produktanbieter sind diese auf ihren Internetseten selbst für die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen verantwortlich: ÖRAG - Rechtschutzversicherungen UKV - Krankenversicherungen URV - Reiseversicherungen Uelzener - Tierversicherungen ProTect - Internetschutz
Impressum Datenschutz Marktkommunikation Barrierefreiheit Privatsphäre-Einstellungen