Wir sind bemüht unsere Webseiten und weitere digitale Kontaktpunkte barrierefrei zugänglich zu machen. Dazu prüfen und optimieren wir stetig unseren Auftritt. Diese Erklärung enthält Informationen über die barrierefreie Zugänglichkeit und Erreichbarkeit unserer Internetseiten und Web-Anwendungen.Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.proefa.deSie ist erstellt nach:der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellender Durchführungsentscheidung (EU) 2018/1523 und WCAG 2.2
Status und Erklärung zur Barrierefreiheit
Zur stetigen Messung der Barrierefreiheit wird der internationale Standard der „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG) angewandt.Als Ziel für unsere Internetseiten und Web-Anwendungen gilt der Erfüllung der zwei Kategorien nach WCAG 2.2:Level A – Basis BarrierefreiheitLevel AA – Starke BarrierefreiheitAls Messinstrument der WCAG-Kriterien wird die Lösung Siteimprove eingesetzt.Folgende Messungen beziehen sich auf unseren Internetauftritt (Stand: 06/2025)
Gesamter Auftritt
Messung auf Basis aller Seiten des Auftrittes
Elektronischer Geschäftsverkehr
Messung auf Basis der Seiten mit Fokus auf Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
Nicht zugängliche Inhalte
Die Webseite ist teilweise noch nicht mit den Kriterien konform.Nichtkonformitäten und Ausnahmen sind unten auf dieser Seite beispielhaft aufgeführt.Wir bemühen uns um eine zeitnahe Umsetzung noch offener Punkte.
Wahrnehmbarkeit
Textalternativen: Einige Bilder auf der Website sind nicht mit alternativen Texten versehen. Dadurch können Nutzende von Screenreadern die Bildinhalte nicht vollständig erfassen.Farbkontrast: Auf bestimmten Seiten sind Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund unzureichend, wie z. B. auf der Fehlerseite. Das erschwert die Lesbarkeit für sehbehinderte Nutzer und Nutzerinnen.
Bedienbarkeit
Tastaturnavigation: Einige interaktive Elemente der Website sind nicht vollständig über die Tastatur bedienbar, wie z. B. das Kontaktformular. Das schränkt die Zugänglichkeit für Nutzende ohne Maus ein.Fokusreihenfolge: Die Fokusreihenfolge ist auf einigen Seiten nicht immer logisch. Das kann zu Verwirrung bei der Navigation führen.
Verständlichkeit
Sprache der Seite: Die Hauptsprache der Inhalte ist auf einigen Seiten nicht korrekt im HTML-Code deklariert, wie z. B. auf der Impressumsseite. Das kann die Erkennung durch assistive Technologien beeinträchtigen.Formularbeschriftungen: In Formularen fehlen teilweise sichtbare und eindeutige Beschriftungen, z. B. insbesondere im Kontaktformular. Das erschwert die Nutzung durch Screenreader-Benutzer und -Benutzerinnen.
Robustheit
Kompatibilität: In einigen Browsern und auf bestimmten Geräten gibt es Darstellungsprobleme, z. B. auf der Datenschutzseite. Dies kann die barrierefreie Nutzung einschränken.
Kontakt und Rückmeldungen
Kontakt
Wenn Sie nicht in der Lage sind, auf einen Inhalt oder eine Dienstleistung zuzugreifen, nutzen Sie unser dafür vorgesehenes Kontaktformular, damit unsere Barrierefreiheits-Experten unterstützen können. Wir finden für Sie eine zugängliche Alternative oder stellen Ihnen den Inhalt in einer anderen Form zur Verfügung.
Link zum Formular Kontakt
Meldestelle BFSG
Zentraler Ansprechpartner und Marktüberwachungsbehörde nach § 27 BFSGMarktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)MagdeburgNach Art. 3 des Staatsvertrages wird die zentrale Marktüberwachungsstelle folgende Aufgaben übernehmen:Erstellung einer Marktüberwachungsstrategie nach § 20 Abs. 2 BFSG;zentraler Ansprechpartner für die zentrale Verbindungsstelle nach § 27 BFSG;Information der Öffentlichkeit und der betroffenen Unternehmen zu Anwendbarkeit und Umsetzung des BFSG;Koordination von Maßnahmen zur Marktüberwachung von Produkten und Dienstleistungen undBerichterstattung an die EU-Kommission nach § 36 BFSG.Die Überprüfung der Barrierefreiheitsstandards erfolgt durch die zuständige Marktüberwachungsbehörde stichprobenartig oder beschwerdebasiert.
Gegenstand der Konformitätsprüfung
Die Konformitätsprüfung erfolgt in zwei Varianten.Neben der Messung des gesamten Internetauftritts, werden fokussiert Seiten mit Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr betrachtet (gemäß BFSG: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz). Wir betrachten folgende Seiten:StartseiteProdukteTarifrechnerEnergieVorteileKontaktFehlerseiteImpressumDatenschutz
Haftungsausschluss für Fremddienstleistungen
Unsere Verantwortung erstreckt sich nicht auf Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr von Drittanbietern (Versicherer).Insbesondere für die Dienstleistungsangebote folgender Produktanbieter sind diese auf ihren Internetseten selbst für die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen verantwortlich:ÖRAG - RechtschutzversicherungenUKV - KrankenversicherungenURV - ReiseversicherungenUelzener - TierversicherungenProTect - Internetschutz
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