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Vater und Tochter sitzen im Zelt aus Decken im Wohnzimmer

Energieversorgung in Deutschland

Die Energieversorgung in Deutschland beruht auf einer nachhaltigen Energiepolitik. Wobei die Ziele Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit gleichermaßen berücksichtigt werden. Gegenwärtig kann kein Energieträger alle Nachhaltigkeitskriterien alleine erfüllen. Deshalb müssen die einzelnen Energieträger und -technologien mit ihren Vor- und Nachteilen im Sinne der höchsten volkswirtschaftlichen Effizienz abgewogen und möglichst umweltschonend kombiniert werden. Diese ausgewogene Mischung wird auch zukünftig die Basis einer zuverlässigen Energie- und Stromversorgung sein. In Deutschland gibt es deshalb einen Energiemix. Er setzt sich hauptsächlich aus fossilen und erneuerbaren Energien sowie Kernkraft zusammen. Er ist die Grundlage dafür, dass Deutschland die sicherste Energieversorgung der Welt aufweist.

Energieversorgung: Fakten, Fragen & Antworten

1. Zusammensetzung und Anteile der einzelnen Energieträger
Erneuerbare Energien prägen inzwischen die Stromerzeugung in Deutschland. Im Jahr 2025 stellten sie mit 292,2 Milliarden Kilowattstunden rund 57,2 Prozent der gesamten Bruttostromerzeugung. Windkraft war mit einem Anteil von 26,3 Prozent der wichtigste einzelne Energieträger. Auf Photovoltaik entfielen 18,0 Prozent, auf Biomasse 8,4 Prozent und auf Wasserkraft 3,3 Prozent. Unter den konventionellen Energieträgern erreichte Erdgas einen Anteil von 17,0 Prozent. Braunkohle trug 14,6 Prozent und Steinkohle 5,8 Prozent zur Bruttostromerzeugung bei. Mineralölprodukte kamen auf 0,8 Prozent, weitere Energieträger zusammen auf 4,6 Prozent. Kernenergie spielte erstmals über ein vollständiges Kalenderjahr keine Rolle mehr, nachdem die letzten deutschen Kernkraftwerke im April 2023 abgeschaltet worden waren. Insgesamt wurden 2025 in Deutschland rund 507,5 Milliarden Kilowattstunden Strom erzeugt. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Bruttostromerzeugung damit leicht um knapp ein Prozent. Besonders dynamisch entwickelte sich die Photovoltaik: Ihre Stromerzeugung erhöhte sich gegenüber 2024 um mehr als 20 Prozent und erreichte einen neuen Höchststand. Auch die Stromerzeugung aus Erdgas und Steinkohle nahm zu. Demgegenüber gingen die Beiträge von Windkraft, Wasserkraft und Braunkohle zurück. Der langfristige Strukturwandel ist deutlich: Im Jahr 2009 stammten lediglich 16 Prozent des erzeugten Stroms aus erneuerbaren Energien; 2025 waren es bereits mehr als 57 Prozent. Gleichzeitig sank der gemeinsame Anteil von Braun- und Steinkohle von damals 42,8 Prozent auf heute 20,4 Prozent. Damit bilden die erneuerbaren Energien mittlerweile das Rückgrat des deutschen Strommixes.
2. Chancen und Risiken der Energieträger
Die verschiedenen Energieträger unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Klimawirkung, Verfügbarkeit, Kosten und Bedeutung für die Versorgungssicherheit. Erdgas verursacht bei der Stromerzeugung weniger Kohlendioxid als Kohle und kann mit flexibel regelbaren Kraftwerken Schwankungen im Stromsystem ausgleichen. Es bleibt jedoch ein fossiler Energieträger. Zudem ist Deutschland bei Erdgas in hohem Maße auf Importe angewiesen, auch wenn Bezugsquellen und Lieferwege in den vergangenen Jahren stärker diversifiziert wurden. Braun- und Steinkohle ermöglichen eine bedarfsgerechte Stromerzeugung, sind aber mit hohen Treibhausgas- und Schadstoffemissionen verbunden. Die in Deutschland geförderte Braunkohle verringert zwar die Importabhängigkeit, ihr Abbau greift jedoch erheblich in Landschaften, Ökosysteme und den Wasserhaushalt ein. Deutschland hat deshalb beschlossen, die Kohleverstromung schrittweise und spätestens bis 2038 zu beenden. Die kommerzielle Stromerzeugung aus Kernenergie endete in Deutschland im April 2023. Kernkraftwerke verursachen im laufenden Betrieb nur geringe direkte CO₂-Emissionen und stellen wetterunabhängig Strom bereit. Dem stehen unter anderem hohe Investitions- und Rückbaukosten, lange Planungs- und Bauzeiten, Sicherheitsfragen sowie die weiterhin ungelöste Endlagerung hochradioaktiver Abfälle gegenüber. Wind- und Solarenergie benötigen im Betrieb keine Brennstoffimporte und verursachen über ihren gesamten Lebenszyklus deutlich weniger Treibhausgasemissionen als fossile Kraftwerke. Ihre Erzeugung hängt allerdings von Wetter, Tageszeit und Jahreszeit ab. Für ein zuverlässiges und wirtschaftliches Stromsystem müssen daher Stromnetze, Speicher, flexible Verbraucher, regelbare Erzeugungsanlagen und der europäische Stromhandel aufeinander abgestimmt weiterentwickelt werden. Die schwankende Einspeisung erneuerbarer Energien ist somit nicht automatisch ein Risiko für die Versorgungssicherheit. Sie verändert vielmehr die Anforderungen an das gesamte Energiesystem. Der notwendige Umbau verursacht Investitions- und Systemkosten, reduziert zugleich aber den Verbrauch fossiler Brennstoffe, die Abhängigkeit von Energieimporten und den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase.
3. Effiziente und klimaschonende Erzeugungstechnologien
Die Stromversorgung der Zukunft basiert zunehmend auf erneuerbaren Energien. Bis 2030 sollen mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden. Eine zentrale Rolle übernehmen dabei Windenergie und Photovoltaik. Ergänzt werden sie durch Wasserkraft, nachhaltig erzeugte Bioenergie und weitere erneuerbare Technologien. Entscheidend ist jedoch nicht allein die Effizienz einzelner Anlagen, sondern das Zusammenspiel des gesamten Energiesystems. Leistungsfähige Stromnetze transportieren Energie zwischen Erzeugungs- und Verbrauchsschwerpunkten. Batterie- und Langzeitspeicher können Strom zeitlich verschieben, während flexible Verbraucher ihren Bedarf stärker am verfügbaren Angebot ausrichten. Digitale Steuerung, intelligentes Netzmanagement und der europäische Stromhandel tragen zusätzlich dazu bei, Erzeugung und Verbrauch jederzeit auszugleichen. Für Zeiten mit geringer Wind- und Solarstromerzeugung werden weiterhin verlässlich steuerbare Kapazitäten benötigt. Neben Speichern und einem flexiblen Stromverbrauch können dazu beispielsweise Kraftwerke beitragen, die perspektivisch mit klimaneutralen Brennstoffen wie erneuerbar erzeugtem Wasserstoff betrieben werden. Hocheffiziente Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung können dort sinnvoll sein, wo gleichzeitig Strom und nutzbare Wärme benötigt werden. Kohle- und Kernkraftwerke gehören dagegen nicht mehr zum langfristigen Zielbild der deutschen Stromversorgung: Die Kernenergienutzung wurde 2023 beendet, der Kohleausstieg soll spätestens 2038 abgeschlossen sein. Im Mittelpunkt steht daher ein zunehmend klimaneutrales, dezentrales und zugleich europäisch vernetztes Energiesystem, das Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz miteinander verbindet. Link zum Zertifikat der Stromkennzeichung
4. Erneuerbare / regenerative Energien
Erneuerbare Energien stammen aus Quellen, die sich auf natürliche Weise erneuern oder dauerhaft zur Verfügung stehen. Dazu zählen insbesondere Wind- und Sonnenenergie, Wasserkraft, Geothermie sowie nachhaltig erzeugte Biomasse – beispielsweise Holz, Biogas und Biomethan. Im Gegensatz zu Kohle, Erdöl und Erdgas werden bei der Nutzung von Wind-, Solar- und Wasserkraft keine fossilen Brennstoffe verbrannt. Über den gesamten Lebenszyklus betrachtet verursachen erneuerbare Energien deshalb deutlich weniger Treibhausgasemissionen als fossile Energieträger. Vollständig frei von Umweltwirkungen sind jedoch auch sie nicht: Herstellung, Bau und Betrieb der Anlagen benötigen Rohstoffe und Flächen. Bei Wasserkraft und Biomasse sind zudem Auswirkungen auf Ökosysteme sowie die nachhaltige Herkunft der eingesetzten Rohstoffe zu berücksichtigen. Erneuerbare Energien bilden die Grundlage einer klimaneutralen Stromversorgung. Sie verringern den Bedarf an fossilen Brennstoffen und damit auch die Abhängigkeit von Energieimporten. Damit sie zuverlässig in das Energiesystem integriert werden können, müssen ihr Ausbau und die Weiterentwicklung von Stromnetzen, Speichern, flexiblen Verbrauchern und steuerbaren Kapazitäten aufeinander abgestimmt werden.
5. Wettbewerb auf dem Strommarkt durch Liberalisierung
Seit der Liberalisierung können Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Stromlieferanten grundsätzlich frei wählen. Erzeugung, Handel und Vertrieb stehen im Wettbewerb, während die Stromnetze als natürliche Monopole staatlich reguliert werden. Zugleich ist der deutsche Strommarkt eng mit den Märkten der europäischen Nachbarländer verbunden. Die Auswahlmöglichkeiten sind heute groß: Im Jahr 2024 konnte ein durchschnittlicher Haushalt zwischen 139 Stromanbietern wählen. Rund 22 Prozent der Haushaltskundinnen und -kunden wurden noch im Rahmen der örtlichen Grundversorgung beliefert. Auf den wichtigsten Stromvertriebsmärkten gilt seit mehr als zehn Jahren kein einzelnes Unternehmen mehr als marktbeherrschend. Auch die Wechselbereitschaft ist hoch. Im Jahr 2025 entschieden sich rund 6,7 Millionen Haushalte für einen anderen Stromlieferanten. Wettbewerb ermöglicht es Kundinnen und Kunden, Preise, Vertragsbedingungen, Serviceangebote und die Herkunft des angebotenen Stroms miteinander zu vergleichen. Seit 2025 müssen Stromlieferanten zudem mindestens einen dynamischen Tarif anbieten. Solche Tarife können Haushalten mit intelligentem Messsystem ermöglichen, ihren Verbrauch stärker an den aktuellen Börsenstrompreisen auszurichten. Ein funktionierender Wettbewerb setzt transparente Angebote, wirksamen Verbraucherschutz und einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Stromnetzen voraus. Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt beobachten deshalb kontinuierlich die Entwicklung des Marktes.
6. Liberalisierter Strom- und Gasmarkt: Vorteil Haushaltskunde
Die Liberalisierung des Strom- und Gasmarktes eröffnet privaten Haushalten die Möglichkeit, Anbieter und Tarife frei zu wählen. Zur Auswahl stehen unter anderem Festpreis- und Laufzeittarife, Ökostromangebote sowie zunehmend dynamische Stromtarife. Verbraucherinnen und Verbraucher können dadurch Angebote nach Preis, Vertragsbedingungen, Service und ökologischen Kriterien vergleichen. Diese Wahlmöglichkeiten werden intensiv genutzt. Im Jahr 2025 wechselten rund 6,7 Millionen Haushalte ihren Stromlieferanten; beim Gas entschieden sich etwa 2,1 Millionen Haushalte für einen anderen Anbieter. Nach Berechnungen der Bundesnetzagentur sparten sie dadurch insgesamt rund 280 Millionen Euro beim Strom und 126 Millionen Euro beim Gas. Darüber hinaus können Kundinnen und Kunden einen günstigeren Tarif bei ihrem bisherigen Lieferanten vereinbaren. Seit Juni 2025 kann der technische Wechsel des Stromlieferanten werktags innerhalb von 24 Stunden durchgeführt werden. Vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen und Laufzeiten bleiben davon unberührt. Seit 2025 müssen Stromlieferanten außerdem mindestens einen dynamischen Tarif anbieten. In Verbindung mit einem intelligenten Messsystem können solche Tarife besonders für Haushalte interessant sein, die den Betrieb eines Elektroautos, einer Wärmepumpe oder eines Batteriespeichers zeitlich flexibel steuern können. Ein Anbieterwechsel kann die Energiekosten senken, sollte aber sorgfältig geprüft werden. Neben dem Arbeitspreis und dem monatlichen Grundpreis sind insbesondere Vertragslaufzeit, Preisgarantie, Kündigungsfrist, Bonusbedingungen und die wirtschaftliche Stabilität des Anbieters zu berücksichtigen. Ein regelmäßiger Vergleich stärkt den Wettbewerb und hilft Haushalten, einen Tarif zu finden, der zu ihrem Verbrauch und ihren persönlichen Anforderungen passt.
7. Stromnetze und Regulierung
Stromnetze verbinden Erzeugungsanlagen mit Haushalten, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Die Netzentgelte finanzieren ihren Betrieb, ihre Instandhaltung sowie den erforderlichen Aus- und Umbau. Im Jahr 2025 entfielen auf sie durchschnittlich rund 28 Prozent des Strompreises für Haushaltskunden. Weitere Preisbestandteile waren die Kosten für Beschaffung und Vertrieb sowie Steuern, Abgaben und Umlagen. Da der parallele Betrieb mehrerer Stromnetze in einem Versorgungsgebiet wirtschaftlich nicht sinnvoll wäre, gelten Stromnetze als natürliche Monopole. Ihre Betreiber unterliegen deshalb einer staatlichen Regulierung. Die Regulierungsbehörden prüfen die anrechenbaren Kosten, vergleichen die Effizienz der Unternehmen und legen Obergrenzen für deren zulässige Erlöse fest. Auf dieser Grundlage berechnen die Netzbetreiber ihre Netzentgelte und veröffentlichen sie in Preisblättern. Die Bundesnetzagentur ist insbesondere für Übertragungsnetze, länderübergreifende Verteilernetze und Unternehmen mit mindestens 100.000 angeschlossenen Kundinnen und Kunden zuständig. Kleinere Verteilernetze, die auf das Gebiet eines Bundeslandes begrenzt sind, werden grundsätzlich von der jeweiligen Landesregulierungsbehörde beaufsichtigt. Einzelne Länder haben diese Aufgaben auf die Bundesnetzagentur übertragen. Mit dem Ausbau erneuerbarer Energien, der Elektromobilität, dem zunehmenden Einsatz von Wärmepumpen und neuen Speichern verändern sich die Anforderungen an die Netze. Die Regulierung soll daher ausreichende Investitionen ermöglichen, zugleich aber einen effizienten Netzbetrieb, angemessene Entgelte und einen diskriminierungsfreien Zugang für alle Marktteilnehmer gewährleisten. Auch eine verursachungsgerechtere und flexiblere Verteilung der Netzkosten gewinnt dabei an Bedeutung.
8. Stromspartipps für Verbraucher
Stromsparen bedeutet nicht zwangsläufig, auf Komfort zu verzichten. Häufig lässt sich der Verbrauch bereits durch effiziente Geräte, passende Einstellungen und kleine Veränderungen im Alltag deutlich reduzieren. Besonders sinnvoll ist es, zunächst die größten Verbraucher im eigenen Haushalt zu ermitteln – beispielsweise mit einem Strommessgerät oder durch eine regelmäßige Kontrolle des Zählerstands. Effiziente Geräte auswählen: Achten Sie beim Neukauf auf das EU-Energielabel mit den Effizienzklassen A bis G und vergleichen Sie auch den angegebenen Jahresverbrauch. Klasse A kennzeichnet die effizientesten Geräte. Umweltzeichen wie der „Blaue Engel“ können zusätzliche Orientierung bieten. Ein noch funktionierendes Gerät sollte jedoch nicht automatisch ersetzt werden: Entscheidend sind sein tatsächlicher Verbrauch und die voraussichtliche Nutzungsdauer. Stand-by-Verbrauch vermeiden: Fernseher, Computer, Spielekonsolen und andere Geräte können auch im Bereitschaftsbetrieb Strom verbrauchen. Schalten Sie nicht benötigte Geräte vollständig aus oder nutzen Sie schaltbare Steckdosenleisten. Geräte mit notwendigen Dauerfunktionen – etwa Router, Kühlschränke oder Sicherheitstechnik – dürfen dabei nicht unbeabsichtigt vom Netz getrennt werden. LED-Beleuchtung nutzen: LEDs benötigen bei gleicher Helligkeit deutlich weniger Strom als herkömmliche Glüh- und Halogenlampen und haben eine längere Lebensdauer. Beim Kauf helfen Angaben zu Helligkeit in Lumen und Lichtfarbe in Kelvin bei der Auswahl. Wasch- und Spülmaschinen effizient betreiben: Nutzen Sie Eco-Programme und starten Sie die Geräte möglichst erst, wenn sie ausreichend beladen sind. Niedrige Waschtemperaturen sparen zusätzlich Energie. Wenn möglich, sollte Wäsche an der Luft statt im Wäschetrockner getrocknet werden. Kühlgeräte richtig einstellen: Für den Kühlschrank reichen in der Regel 7 Grad Celsius, für das Gefriergerät minus 18 Grad Celsius. Türen sollten nur kurz geöffnet und vereiste Geräte regelmäßig abgetaut werden. Zusätzliche Kühl- oder Gefriergeräte sollten nur betrieben werden, wenn sie tatsächlich benötigt werden. Große Verbraucher überprüfen: Elektrische Warmwasserbereitung, Heizlüfter, Klimageräte, ältere Kühlgeräte und Wäschetrockner können einen erheblichen Anteil am Stromverbrauch haben. Hier bieten Verbrauchsmessungen und eine unabhängige Energieberatung oft besonders große Einsparpotenziale. Weitere praktische Hinweise und persönliche Beratungsangebote finden Sie bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale.
9. Details zum Energiemix Unsere Stromkennzeichnung
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Ihre Vorteile
10. Sie planen einen Umzug oder Wechsel?
Unser Tipp: Melden Sie uns Ihren Umzug bereits dann, wenn Sie Ihren Mietvertrag unterschrieben oder gekündigt haben. Spätestens sollte die Mitteilung 14 Tage vor Ihrem Umzug erfolgen. So kann sichergestellt werden, dass die Schlussrechnung exakt zum Auszugstermin erfolgt und Ihnen nur Ihr Verbrauch berechnet wird. Erhalten wir Ihre Mitteilung verspätet, sind die zu viel berechneten Zeiträume durch die Mietparteien privatrechtlich zu klären.
Welche Kündigungsfristen sind zu beachten? Die im Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen bleiben bestehen.
Der Lieferantenwechsel kann erst nach Vertragsende erfolgen.
Was muss ich künftig beachten? Reibungsloser Wechselprozess: Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen und Informationen (z. B. Zählerstand) fristgerecht eingereicht werden. Umzugsmeldung: Sollten Sie umziehen, müssen Sie uns dies rechtzeitig im Voraus mitteilen. Andernfalls kann eine pünktliche Abmeldung nicht erfolgen und Sie bleiben somit auch nach dem tatsächlichen Auszug weiterhin Vertragspartner.
Umzüge können nicht mehr in die Vergangenheit umgesetzt werden. Das Gesetz und die damit verbundenen technischen Rahmenbedingungen lassen leider keine Kulanz zu.
11. Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden
Seit dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben für den Wechsel des Stromanbieters. Diese sehen vor, dass Netzbetreiber Rückmeldungen zum Wechselprozess künftig innerhalb eines Kalendertages geben müssen. Davon betroffen sind Stromlieferverträge. Erdgas-, Wasser- und Fernwärmelieferverträge bleiben davon unberührt. Für die Verbraucher*innen ergeben sich dadurch folgende Vorteile: Mehr Flexibilität: Sie können schneller den Energieanbieter wechseln. Direkte Umsetzung: Der Wechselprozess wird deutlich beschleunigt, was Ihnen eine zügige Versorgung durch den neuen Anbieter ermöglicht. Höhere Sicherheit: Durch die Vorabanfrage der Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) werden Zuordnungsfehler vermieden und unerwünschte Vertragsabschlüsse erschwert.
12. Checkliste für den Wechsel oder Umzug
Checkliste für Kunden Umzugsmeldung: Melden Sie Ihren Umzug mindestens 14 Tage im Voraus. Kündigungsfristen: Diese bleiben weiterhin bestehen und sind zu beachten. Zählerstände melden: Melden Sie die Zählerstände am Tag des Umzuges, spätestens jedoch eine Woche danach.
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